Die Erstellung eines Haftpflichtgutachtens ist dann erforderlich, wenn Sie an einem unverschuldeten Unfall beteiligt sind. So können Sie Ihre Ansprüche für Schadensersatz gegenüber der gegnerischen Versicherung effektiver geltend machen. Zumal der Versicherer ohnehin ein Gutachten verlangt. Besonders wichtig ist nun die Konsultation eines unabhängigen, objektiven und erfahrenen Gutachters. Auf Basis seiner Begutachtung erfolgt im Regelfall die Regulierung des Schadens. Neben den reinen Reparaturkosten zur Wiederherstellung des Fahrzeugzustandes wie er vor dem Unfall war, ist die Bestimmung des Rest- und Wiederbeschaffungswertes Bestandteil unseres Haftpflichtgutachtens.
Ist die Schuldfrage des Unfalls nicht eindeutig geklärt, kommt dem Haftpflichtgutachten eine weitere Besonderheit bei. Relevante Hinweise zur Klärung der Verantwortlichkeit ergeben sich oftmals durch das Gutachten und lassen Rückschlüsse auf den Unfallhergang zu.
DGI Gutachten unterstützt Sie persönlich bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Gemäß unseres Haftpflichtgutachtens erhalten Sie eine Schadensregulierung für Ihr Fahrzeug, als wäre kein Unfall passiert. Kontaktieren Sie uns gerne für eine persönlich und kompetente Beratung!
Unser Sachverständigen- und Ingenieurbüro in Düsseldorf fertigt in Ihrem Auftrag Gutachten im Kfz-Bereich an.
Wir nehmen den Schaden vor Ort auf und leiten diesen direkt an die Versicherung weiter. Für unsere Dienstleistung entstehen Ihnen natürlich keinerlei Kosten!
Unser Sachverständigen- und Ingenieurbüro in Düsseldorf fertigt in Ihrem Auftrag Gutachten im Kfz-Bereich an. Jeder Schadensfall ist unangenehm und sollte daher so wenige Probleme wie möglich bereiten, und genau dann stehen wir zur Stelle.
Jeder Schadensfall ist unangenehm und sollte daher so wenig Probleme wie möglich bereiten. Mit der Regulierung eines Schadens sollten Sie nicht unachtsam umgehen. Unser Team verfügt über eine breite Wissensbasis und wir können auf langjährige und breit gefächerte Erfahrung zurückgreifen.
Als Geschädigter eines Unfalls haben Sie zwar das Recht einen separaten Kfz-Sachverständigen hinzuzuziehen, um die Intensität des entstandenen Schadens zu eruieren. Doch der Aufwand des Gutachtens wird anschließend erst von der gegnerischen Versicherung übernommen, wenn die verursachten Schäden einen Wert von 750,00€ übersteigen. Wenn Sie sich also nicht sicher sind, ob der entstandene Schaden geringer ist, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf
Folgende Ansprüche können aus einem Schadenfall entstehen: